AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.  Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn eine Reservierungsgebühr/Anzahlung erfolgt ist und/oder ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Will der Kunde den AGB widersprechen, muss der Widerspruch schriftlich binnen drei Werktagen der Fotografin vorliegen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. Diese erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
  2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge usw.).

 II. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin und ist nicht übertragbar.
  2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. Überträgt die Fotografin dem Auftraggeber Nutzungsrechte an ihren Werken, so wird – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde – jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten ist nicht gestattet und bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin übertragen.
  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zur Schadenersatzforderung.
  7. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Diese werden von der Fotografin zwei Jahre digital gespeichert. Eine Nachbearbeitung kann innerhalb dieses Zeitraumes bei der Fotografin in Auftrag gegeben werden.

 III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als eine vereinbarte Pauschale erhoben die Nebenkosten wie Reisekosten (bis 50km), Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. beinhalten. Geänderte Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und zusätzlich zur vereinbarten Pauschale vom Auftraggeber zu zahlen.
  2. Soweit durch die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt werden sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  3. Die Kosten für das Fotoshooting sind per Vorabüberweisung auf das Konto der Fotografin oder in bar am Shootingtag zu zahlen.
  4. Beim Termin der persönlichen Bildauswahl (die besten 20-25 Bilder aus dem Shooting werden von der Fotografin ausgewählt und fertig bearbeitet) können die Lieblingsbilder und/oder -produkte ausgewählt und gegen (Bar)Zahlung der entstandenen Summe für Bildprodukte direkt mit nach Hause genommen werden.
  5. Nach dem zweiten Termin werden die Dateien der ausgewählten Bildern/Bildprodukten per Downloadlink zur Verfügung gestellt. Das gleiche gilt für die erstellte musikunterlegte Slideshow (sofern diese separat erworben wurde oder zu einer Kollektion gehört).
  6. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die erstellten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.

IV. Gutscheine

  1. Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.
  2. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gutschein mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet wird.
  3. Sollte bei einem Gutschein der Wert nicht ausreichen, wird die Differenz danach in Rechnung gestellt.
  4. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach §195 BGB.
  5. Gutscheine berechtigen den Auftraggeber oder eine von diesem bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur Buchung eines Termins bei der Fotografin.
  6. Die Bezahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse (Überweisung auf das Konto der Fotografin), in bar oder als EC-Kartenzahlung.

V. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

VI. Ablauf Bildbearbeitung /-übergabe

  1. Beim Termin der persönlichen Bildauswahl (die besten 20-25 Bilder aus dem Shooting werden von der Fotografin ausgewählt und fertig bearbeitet) können die Lieblingsbilder und/oder -produkte ausgewählt und gegen (Bar)Zahlung der entstandenen Summe für Bildprodukte direkt mit nach Hause genommen werden.
  2. Nach dem zweiten Termin werden die Dateien der ausgewählten Bilder/Bildprodukte per Downloadlink zur Verfügung gestellt. Das gleiche gilt für die erstellte musikunterlegte Slideshow (sofern diese separat erworben wurde oder zu einer Kollektion gehört).
  3. Die Fotografin verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Die Angaben werden vertraglich festgehalten, dieser Vertrag wird bei einer Auftragserteilung von beiden Seiten unterzeichnet. Es gelten die Datenschutzerklärungen der DSGVO.

VIII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

  1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde schriftlich eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei sind jedoch grundsätzlich bei jedweder Veröffentlichung Name und Link der Fotografin als Urheberin der Lichtbilder zu nennen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit Wasserzeichen der Fotografin zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf soziale Netzwerke wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von jeglichen Arbeiten, die die Fotografin hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  2. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
  3. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Fotografin verändert werden.
  4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.

XI. Lieferzeiten und Reklamationen

  1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation hierdurch ist nicht berechtigt.
  3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisses. Farbkorrekte Abzüge können über der Fotografin erworben werden.

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Grevenbroich.

XIII. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.